naturheilpraxis

Honorar

Das Honorar beträgt zwischen 80,00 und 110,00 Euro pro Stunde und berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Behandlung. Vor der ersten Behandlung wird eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen.

Über die voraussichtlichen Kosten der vorgesehenen Behandlungen informiere ich Sie gerne vorab telefonisch. So z. B. für die Erstuntersuchung und -behandlung sowie bezüglich der voraussichtlichen Anzahl notwendiger Folgebehandlungen.

Erstattung von Heilpraktikerleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Beihilfeberechtigte erhalten oftmals (jedoch nicht in jedem Fall) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen.

Bitte informieren Sie sich, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung übernimmt.

Privat- und Zusatzversicherte werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker  (GebüH) abgerechnet. Unter Umständen werden nicht alle Leistungen von Ihrer Versicherung im vollen Umfang übernommen, in diesem Fall müssen Sie die restlichen Kosten selbst in Ihre Gesundheit investieren.

Das zwischen Heilpraktikerin und Patient/-in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient/die Patientin von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
www.freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Behandlungskosten
www.freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Gebuehrenverzeichnis/_l3s